Warum in Deutschland seit 2015 plötzlich „Rechtsextremismus“ eine so große Rolle spielt

Gastbeitrag von Lisa Mirako, Juristin

Das BundesVerfGericht hat sich von der früheren Rechtsprechung (Extremismus nur, wenn ein Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung als Gesamtziel angestrebt wurde) im NPD-Urteil verabschiedet. Stattdessen greift es nun auf den (freier Auslegung zugänglichen) Begriff der „Menschenwürde“ als zentralsten, nahezu allein maßgeblichen Wert unserer verfassungsmäßigen Ordnung zurück, an dem jegliches politische Handeln zu messen sei.

Linke Parolen werden plötzlich salonfähig. Zufall?

Daher ordnet es als Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes nun jedes Bestreben und jede Politik ein, die die absolute Gleichheit aller Menschen im In- und Ausland – und damit ihre Menschenwürde – infrage stellt, sei es, indem man gegen das Recht auf freie Migration (die völkerrechtlich allerdings NICHT als Menschenrecht anerkannt ist) und die daraus resultierende globale Massenmigration ist, sei es, indem man sich für den Erhalt der klassischen europ. Nationalstaaten der diversen europ. Völker einsetzt, was unbegrenzte Massenmigration zwingend ausschließen müsste. Die Erinnerung dieser Argumentation an linke bis linksextremistische Parolen von „One World“, „Open Borders“, „Seenotrettung“ (ausschließlich nach Europa!), „Kein Mensch ist illegal“ und „No Border! No Nation!“ ist dabei KEIN Zufall, denn das Bundesverfassungsgericht greift zur Begründung seiner Entscheidungen immer öfter auch auf verfassungspolitische Stellungnahmen dieses politischen Spektrums zurück, die es auch sehr umfangreich zitiert.

Worum geht es?

Letztlich ist Grund der längst maßlosen Agitation des linken Spektrums (Parteien/Medien) gegen die AfD NICHT deren angeblicher Rechtsextremismus, sondern hier es geht im Kern um die totale Bekämpfung aller angeblich „fremdenfeindlichen“, die Menschenwürde verletzenden Positionen, die nach linker Ansicht in der dezidiert migrationskritischen „rechtsextremistischen“ Programmatik der AfD zum Ausdruck kommen sollen. Aus dem gleichen Grund wird Sarrazin aus der SPD gedrängt, mit der gleichen Begründung hat der Verfassungsschutz die Beobachtung des „Flügels“ und der „Jungen Alternative“ gerechtfertigt. Und diese Argumentation ist schließlich auch die Begründung dafür, dass die „Identitäre Bewegung“ als rechtsextrem gebrandmarkt wird. Im Kern lautet diese linke Formel: Rechtsextremismus = Migrationsgegnerschaft.

Beispielhaft für diese Argumentation sei hier ein Absatz aus einem Artikel im „Verfassungsblog“ zitiert. Dieses ist ein eigentlich renommierter und oft lesenswerter Rechtsblog. In diesem Artikel kulminiert die Gewissheit der totalen Linksverschiebung der Politik mit der Gewissheit, dies schon heute rechtlich abgesichert zu wissen. Das Zitat betrifft die Ersetzung der „Systemfeindlichkeit“ als entscheidendes Kriterium der Verfassungswidrigkeit durch die „Verletzung der Menschenwürde“ im NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

 Denn das Verdikt der Verfassungsfeindlichkeit (…) der NPD stützten die Richter*innen maßgeblich auf deren Verachtung der Menschenwürde, die sich zuvörderst in einem ethnischen Volksbegriff und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit niederschlägt. Ähnliches trifft aber auch auf die Höcke-AfD zu, in der laut BfV-Gutachten (nicht nur im „Flügel“) Rassismus und Antisemitismus grassieren.

Ergänzend ein weiteres Zitat aus diesem Artikel:

Die gleiche Freiheit als Leitstern, juristisch symbolisiert in der Menschenwürdenorm mit ihrem radikalen Universalismus und ihrer unantastbaren Autonomiegarantie, kann nur zu der Forderung der radikalen politischen Ungleichbehandlung der Linken und der Rechtsradikalen/Faschisten führen. Dies selbstverständlich bei gleichmäßiger Anwendung allgemeiner Gesetze (etwa bezogen auf das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit des Staates). Wenn die deutsche Staatsraison identisch mit ihrer Verfassungsraison ist, also auf die Menschenwürde verpflichtet, ist es juristisch mindestens nahegelegt, Rechtsradikale von der auch indirekten Beteiligung an staatlicher Macht fernzuhalten. Das Volk hat alles Recht, seine Politiker*innen daran zu erinnern.

Die neue Mitte ist links

Kein Wunder also, dass dieser Autor auch die FDP und die CDU hart am rechten Rand des Parteienspektrums sieht und alles rechts von der CDU weit im Extremismusbereich ansiedelt. Links ist seine neue Mitte – und es spricht viel dafür, dass sich das gerade im allgemeinen Bewusstsein immer mehr so einzupendeln beginnt.

Ebenso kein Wunder, dass man aus dieser Perspektive in dem Thüringen-Eklat nicht nur KEINE Gefahr für die Demokratie sieht, sondern im Gegenteil diesen faktischen Putsch als ihren legitimen „Schutz“ betrachtet. Wie die letzten Tage zeigen, wird diese radikale Politik nun auch mit radikalen Mitteln durchgesetzt, selbst wenn sie schon NICHT mehr mit demokratischen Grundsätzen vereinbar sind. Denn was da stattfand, war nichts anderes als schwerste politische Nötigung eines Verfassungsorgans (Landtag von Thüringen) und eines Mitglieds eines Verfassungsorgans (des rechtmäßig gewählten Ministerpräsidenten als Teil des Verfassungsorgans Landesregierung). Längst also sind wir soweit, dass der Zweck JEDES Mittel heiligt.

Dies alles zeigt auch auf: Bundesverfassungsgericht und Verfassungsschutz (VS) beteiligen sich unterstützend an der Politik der Auflösung des deutschen Nationalstaates. Der VS weil er MUSS, denn die VS-Behörden sind weisungsabhängig von der Bundes- bzw. den jeweiligen Landesregierungen. Im Kern liegt hier auch der Grund, warum Maaßen anlässlich der Chemnitz-Vorfälle geschasst wurde, denn er hat – zunehmend auch in der Öffentlichkeit – stets vor den großen Gefahren der unkontrollierten Massenmigration, insbesondere seit 2015, gewarnt und war daher den Linken schon seit langem ein Dorn im Auge. Das Bundesverfassungsgericht, weil seine Zusammensetzung nahezu ausschließlich von den Parteien des linken Spektrums (von der Merkel-CDU bis zur linksextremistischen SED/LINKE) bestimmt wird.

Migration soll gefördert werden

Abschließend muss in diesem Zusammenhang auch an den Migrationspakt erinnert werden, an dessen Zustandekommen die Merkel-GroKo führend beteiligt war. Er verpflichtet die Unterzeichnerstaaten ausdrücklich zu MIGRATIONSFREUNDLICHER Politik! Sie MÜSSEN auch dafür Sorge tragen, dass die Berichterstattung in ihren Machtbereichen migrationsfreundlich ist.

Vor diesem Hintergrund zeigt sich auch der neueste Plan der Merkel-GroKo, eine GEZ-Lösung für Zeitungen einzuführen, nochmals in einem besonderen Licht. Denn diese Maßnahme würde SÄMTLICHE Medien in Deutschland von entscheidendem Meinungseinfluss vollständig von politischer Beeinflussung durch die Parteien des o.g. linken Spektrums abhängig machen. Migrationskritik könnte sich KEIN Medium mehr leisten, das nicht schnellstens vom Markt gewischt werden wollte! Und genau DAS ist das Ziel.

auf Twitter findet Ihr Lisa Mirako unter @LMirako

12 Kommentare zu „Warum in Deutschland seit 2015 plötzlich „Rechtsextremismus“ eine so große Rolle spielt

  1. Danke für diesen aufschlussreichen Bericht aus juristischer Perspektive über die sich katastrophal ausufernde Willkür des linken Spektrums. Wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird, der den Teufel mit dem Beelzebub austreiben soll, ist die Misere, die über unser Volk hereingebrochen ist, wohl kaum noch friedlich zu beenden. Vermutlich sind die Verfassungsexperten des Kartells bereits daran, Absatz 4, Artikel 20, GG zu streichen, um jeden gerechtfertigten Widerstand kriminalisieren zu können.
    Der Spruch „Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie längst verboten“, ist seit Merkels Annullation einer demokratisch rechtmäßigen Wahl traurige politische Wirklichkeit geworden.
    Das System ist dabei, sich politisch wie rechtlich mit Gesinnungsschranken unangreifbar zu machen und seine Meinungshoheit zwingend über alle am Markt agierenden Medien zu verbreiten. Das hatten wir schon einmal gehabt. Leider hat dieser Zustand, wie wir wissen, 40 Jahre gehalten.
    Nur diesmal ist der Gegner viel mächtiger und über die EU sogar militärisch abgesichert. Von „Wir sind das Volk“-Aufmärschen werden die sich nicht mehr beindrucken lassen.

    Ich hoffe dieser Beitrag wird in vielen weiteren Plattformen veröffentlich.

    Daumen hoch und Note 1 für wirksame Aufklärungsarbeit.

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  2. Lisa Mirako, Sie haben einen wunden Punkt getroffen. Menschenwürde und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sollen als Bollwerke gegen Migrationskritik grundrechtlich abgesichert werden. Noch ist es freilich nicht so weit.

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  3. Herr Kief, ihre präzise Zusammenfassung hat mich veranlasst, noch einmal bei diesem so wichtigen Thema nachzulegen.

    Systemfeindlichkeit war gestern

    Die Ersetzung der „Systemfeindlichkeit“ als entscheidendes Kriterium der Verfassungswidrigkeit durch die „Verletzung der Menschenwürde und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ wäre das totale Aus für jegliche Kritik an der Massenmigration und ihrer negativen gesellschaftlichen Begleiterscheinungen.

    Mit dieser Grundgesetzänderung könnten gleich mehrere Fliegen auf einen Streich erschlagen werden:
    Die Verfassungswidrigkeiten, welche aus der Beschädigung des deutschen Volkes durch Legalisierung von Massenmigration und aus der geplanten Auflösung des verfassungsmäßig geschützten deutschen Nationalstaates resultieren, sollen aufgehoben werden.
    Die bereits genannte Kriminalisierung der Migrationskritik würde helfen die Massenmigration bis zum bitteren Ende konsequent durchzuziehen .

    Wohl gemerkt: Der Schutz vor „Verletzung der Menschenwürde und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ im Zusammenhang mit der Migration wird sicherlich nicht den autochthonen Deutschen im eigenen Land zugestanden.
    Chapeau! Ein wahrhaft diabolisches Ansinnen – die Legalisierung des Genozids am deutschen Volk durch den deutschen Staat und seine eigene Abschaffung, der perfekt organisierte Selbstmord der deutschen Nation.

    Zahlen zur UN Replacement Migration

    Die geplante Verfassungsänderung soll die Ersetzungsmigration verfassungsrechtlich schützen und so die geplanten Zahlen laut UN Replacement Migration und EU-Neuansiedlungsprogramm noch bis 2050 ermöglichen. Wenn der Widerstand strafrechtlich verfolgt werden kann, steht dem Bevölkerungsaustausch oder besser der Verdrängung der Deutschen nichts mehr im Wege.

    Gemäß den von der Europäischen Kommission vereinbarten Neuansiedlungszusagen im April 2016 und dem im Juli 2016 veröffentlichten Neuansiedlungsrahmen wurde die von der UNO verfolgte Replacement Migration für die EU-Staaten übernommen und der 2015 vorweggenommene Eifer der deutschen Kanzlerin im nachhinein zumindest im Sinne der EU legitimiert.

    Replacement Migration steht für langfristig geplanten ethnischen Bevölkerungsaustausch oder wie auch immer man es bezeichnen will. Die Originalquellen der UNO und der Europäischen Kommission stehen im Internet zur Verfügung. So ist für Deutschland eine jährliche Quote von derzeit 250.000 sich steigernd bis zum Jahr 2050 auf fast 500.000 Immigranten vorgesehen.
    Die von der Bundesregierung Anfang 2018 beschlossene Obergrenze von 200.000 pro Jahr liegt aus Rücksicht auf die Stimmung in der Bevölkerung noch weit unterhalb dieses von der UNO geforderten Solls.

    Im Final Report 2010 der European Commission, Directorate-General Home Affairs sind in Tabelle 12 die Populationen und auf die Bevölkerungsdichte bezogenen zumutbaren Aufnahmekapazitäten veröffentlicht.
    Die folgende zusammenfassende Tabelle verdeutlicht, um welche Größenordnung, angegeben in Millionen, es bei dem EU-Neuansiedlungsrahmen geht:

    Land Einwohner Kapazität Migranten
    Deutschland 82,3 274,5 192,2
    Österreich 8,3 75,6 67,3
    Italien 59,1 242,1 183,0
    Frankreich 63,6 486,4 422,8
    Polen 38,1 274,6 236,5
    UK 60,8 184,0 123,2
    EU-27 495,3 3.833,0 3.337,0

    So wie es laut UN Replacement Migration bis 2050 geplant ist, werden die Aufnahmekapazitäten für Deutschland und Italien voll ausgeschöpft. Die Gesamtpopulation für die EU-27 wird dort nur mit 1,228 Milliarden angegeben, sodass die maximale Kapazität in der Planung der Replacement Migration noch nicht vorgesehen wurde. Geht man die Werte der restlichen EU-Staaten durch so wird deutlich, dass sich die größte Last der Migration auf Deutschland und Italien konzentriert.

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  4. Die neu akzentuierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ihre politische Umsetzung durch die „Rechtsextremismus“-Verdikte der Verfassungsschutzbehörden IST bereits Realität!

    Dazu bedarf es auch keiner GG-Änderung, sondern nur einer neuen „gefestigten“ Rechtsprechung mit diesem entsprechenden Akzent.

    Juristisch ist dagegen nicht anzugehen, denn letztlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht entsprechend seiner parteipolitisch grundierten Zusammensetzung. Und die liegt allein im Belieben der etablierten Parteien.

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  5. Ich stimme Ihnen zu, das steht im NPD-Urteil, aber noch gibt es kein Gerichtsurteil gegen Immigrationskritiker in der Mitte*** wegen gruppenbezogener Menschenfeindllchkeit osä. – und Thilo Sarrazin, die Herren Papier und di Fabio sind alle auf freiem Fuß. Gleichwohl – der Verfassungsblog-Artikel ist iernst zu nehmen, denn er gibt vielen jungen Juristen die Marschrichtung in ihre globalistische Gerechtigkeitsutopie vor. Und das ist in der Tat keine Kleinigkeit – da ist die Regressive Left (Dave Rubin) am Werk, die glaubt, soziale Probleme des ungeregelten Zuzugs seien sozusagen grammatischer oder gar juristischer Natur und daher uaf diese Weise angemessen zu lösen. Übrigens finde ich diese Idee auch deswegen regressiv, weil sie a) Staatsgläubigkeit verrät und b) aus einem altehrwürdigen juristischen Grund. Ernst-Wilhelm Böckenfördes dictum, dass der Rechtsstaat von sozusagen sittlichen oder historischen oder was auch immer für kulturellen Voraussetzungen l e b t , kommt in diesen sturen Verfassungs-Blog-Deutungen gar nicht mehr vor. Sie sind aber z e n t r a l. Es ist offenbar für junge Juristen verführerisch, das eigene Fach mit einer Art Allmachtsbrille anzschauen. – Die aber soll man ihnen unbedingt zurechtrücken.

    (***Sie würden mich jetzt sehr erschrecken, wenn Sie eines zur Hand hätten – also: Widerspruch bitte in fein abgewogenen Dosen, denn Schreiber dieses ist derzeit an einer schweren GRIPPE erkrankt! – Noch habbich nur schwaches Fieber, aber Sankt Hypochondrius allein weiß letztendlich, was alles Schreckliche daraus wird!? Zustimmung kann dagegen vermutlich unbesorgt erfolgen, danke, danke!)

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  6. Auch von mir gute Besserung!

    Nein, noch liegt kein von Ihnen befürchtetes Urteil vor. Aber das Vorgehen der VS-Behörden fußt auf dieser Rechtsprechungsvorgabe des BVG und setzt sie 1:1 um. Würde man diese jurist. Argumentation NICHT zugrunde legen, gäbe es keine überzeugenden SACH-Argumente, die AfD oder ihre Teilorganisationen, oder die Identitäre Bewegung, als „rechtsextremistisch“ zu brandmarken. Denn – zumindest aus deren jeweiligen offiziellen Verlautbarungen – ist mir nichts bekannt und wird (soweit ich das bisher überblicken kann) auch von den VS-Behörden nichts angeführt, was spezifisch rechtsextremistisch (im klassischen Sinn) genannt werden könnte und insb. NICHTS, was das Ziel eines (evt. gar gewaltsamen) Systemumsturzes oder sonstiger revolutionär-extremistischer Ziele implizieren könnte.

    Etwas anderes sind natürlich individuelle PERSONEN in der AfD und den sonstigen Organisationen und deren individuelle polit. Vorstellungen und Absichten (die ja nicht mit offiziellen Verlautbarungen übereinstimmen müssen). Dafür kann letztlich niemand die Hand ins Feuer legen und da gibt es in der AfD (und in der IB) sicherlich einen mehr oder weniger großen problematischen Rand. Das ist dann auch ein zusätzliches Einfallstor für die VS-Behörden.

    Das entscheidende Politikum jedenfalls ist die schon verfassungsgerichtlich abgesicherte totale Verengung des „Sag-, Wünsch- und Kritisierbaren“ (ähnlich ja auch in GB) im Zusammenhang mit der derzeitigen Migrationspolitik, wie sie von der GroKo betrieben und von allen etablierten Parteien voll unterstützt wird. Äußerungen von bekannten Politikern (inklusive der Kanzlerin) aller damals entscheidenden Parteien aus den 90er und frühen 2000er Jahren könnten heute – entsprechenden polit. Willen vorausgesetzt – nach der neuen Rechtsprechungsvorgabe des BVG ohne weiteres unter das Verdikt „rechtsextrem“ subsumiert werden und zu einer Beobachtung durch den VS oder zu noch schwerwiegenderen Sanktionen führen.

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  7. Bezüglich des Böckenförde-Dictums, dass der Rechtsstaat (und unsere gesamte Gesellschaft!) von „sittlichen oder historischen oder was auch immer für kulturellen Voraussetzungen l e b t „, stimme ich Ihnen übrigens völlig zu. Dies – und nicht völkisch grundierter, übersteigerter Nationalismus – war ja auch der Grund dafür, dass die BRD früher an einer restriktiven Einwanderungspolitik festhielt (und den Gastarbeiterzuzug offiziell gar nicht als „Einwanderung“ bezeichnete und behandelte) und offiziell betonte, dass Deutschland KEIN Einwanderungsland sei. Noch die Asylrechtsänderung von 1992/93 erfolgte ja ganz aus diesem Geist heraus und wurde von den damals staatstragenden Parteien der Mitte gemeinsam verantwortet.

    In den rund 20 Jahren zwischen 1993 und 2015 ist da etwas im Bewusstsein vieler Menschen in Deutschland massiv ins Rutschen gekommen. Heute scheint ja sogar eine Mehrheit der Bevölkerung die aktuelle Migrationspolitik, die zu dieser früheren Politik in diametralem Gegensatz steht, wenn nicht konkret zu unterstützen, dann sie doch zumindest für akzeptabel zu halten. Jedenfalls deutet das Fehlen wirklich vernehmbarer öffentlicher Proteste und das Stimmverhalten der großen Mehrheit bei Landtags- und Bundestagswahlen seit 2015 darauf hin.

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  8. Danke für Zuspruch Lisa Mirko – es lässt sich eine leichte Besserung feststellen – Sie können das Ablesen an der Zahl meiner Schreibfehler – mein Blick ist nicht mehr so verschleiert. Heute weiß ich auch wieder, dass der Böckenförde Ernst Wolfgang heißt, hehe.

    Man merkt richtig, wie sich alle schwertun, überhaupt einen Sachverhalt zu benennen, der sich mit Blick auf die große Keule Verfassungsrecht/ Geheimdienste skandalisieren ließe. Heute durchleuchtet u. a. Thomas Assheuer in der ZEIT die verbalen Untaten der AfD und kommt bei so Hämmern ‚raus wie dem, dass Höcke sagt, es sollen „die Schutthalden der Moderne“ abgeräumt werden. Ja, beim Himmel – wenn das kein Gedankenverbrechen ist, dann war Hitler einfach ein Rosenverkäufer im Kneipengetümmel der Wiener Altstadt! – Eh kloa.

    Endlich geht es gegen Gauland, der sagt, er wolle die Verantwortlichen für das Merkel-Desaster bei den Medien aus ihren Sesseln jagen. – Ooooch! – – Aufruf zum Bürgerkrieg! Weimar 2:0, Minimum. Aber damit nicht genug: Marc Jongen wird vorgehalten, dass er irgendwie den Pfingstgeist der transzendentalen Erleuchtung und des Wunders über die bürgerlichen Institutionen ausgegossen sehen will.

    Also, was bescheren uns die ZEIT-Geistdeuter in ihrem Schwerpunkt Erosion der Mitte? – Ich würde mal vom juristischen Standpunkt aus sagen: Nichts. Da ist gar nix justitiabel. Und eine Ebene darunter: Haben sie irgendetwas wenigstens Bedenkliches hervorgezaubert?

    Ja. Aber etwas, das aus der Sicht der AfD viel mehr Sinn hat, als aus der Sicht ihrer Kritiker: Die AfD soll ruhig ihrer Arbeit nachgehen und verbal wenig Lärm machen. Es ist so gesehen ungeschickt, wenn Gauland davon spricht, er könne oder wolle Medin-Leute aus ihren Sesseln verjagen. Wenn ich könnte, würde ich eine AfD-Funktionärsverschickung in irgend ein Schweizerisches Landesparlament oder nach Bern einfädeln: 4 Wochen Höflichkeit und alpenländischer Biedersinn ohne jedwedes Drama – fasst wie die NZZ, hehe. – So macht man Politik!

    Ahh ja – noch wegen dem Jongen-Problem des Pfingstgeists der innerweltlichen Transzendenz: Eine Seite vor dem vermeintlichen AfD-Verriss steht der Aufmacher des Feuilletons, eine fast ganzseitige Rezension von Peter Handkes ca. 71. Buch „Das zweite Schwert“. Darin heißt es (Zitat Handke): „Schein ist nicht ‚Einbildung‘, und er wird auch nicht hervorgerufen von der ‚Einbildungskraft‘, aus dem Nichts. Der Schein, er ist für sich, und von sich aus, Materie; ist Stoff; Urstoff, Stoff der Stoffe.“

    Dann jubelt der ZEIT-Rezensent verhalten Handke zu… sobald jemand den Bezug zwischen solchen Handke-Stellen und Jongens Neu-Pfingstlertum gefunden hat, gibt es eine weitere Feuilletondebatte mit dem Thema: Ist Peter Handke ein geistiger Wegbereiter der extremen Rechten? – Oder – warum denn nicht: Peter Handke als Wegbereiter des neuen Faschismus (gerichtlich festgestellt),wahlweise auch: Peter Handke als Herold der Europäischen Nazis. Das wäre am Ende am konzisesten.

    Kann schon sein, dass die Lage manchmal schlimmer dünkt, als sie ist! – Oh, und ich will damit keineswegs verleugnen, dass diese Debatten – auch prospektive solche – super-langweilig sind. Das schon. Aber darüber hinaus schlimm? Vielleicht doch nicht soo schlimm.

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  9. „Die AfD soll ruhig ihrer Arbeit nachgehen und verbal wenig Lärm machen.“

    Diesen Punkt möchte ich kurz aufgreifen, denn das sehe auch ich als großes Problem der AfD: Ihre Leute haben in der Sache oft bedenkenswertes vorzutragen, und würden mit Sicherheit bei vielen Menschen Nachdenklichkeit hervorrufen können, auch wenn sie nicht zur AfD tendieren. Aber die Formulierungen, noch mehr der Ton, sind oft dem Anlass unangemessen aggressiv, der Gesamteindruck der Reden oft mehr, dass die Sachargumente als „Waffe“ gegen die anderen Parteien einsetzt denn dass sie als das eigentliche Thema angesehen werden – und man davor warnen möchte und um Zusammenarbeit im Kampf dagegen wirbt. Dieser permanente Empörungston und die permanenten Angriffe auf die anderen, sie würden sich mit den kritisierten Umständen oder Personen gemein machen, ist mit ein Grund dafür, dass es der Gegenseite so unglaublich einfach gelingt, die AfD negativ und als extremistisch zu framen. Es ist nun mal NICHT die Aufgabe der AfD-Abgeordneten, die Empörung und das Wutgeheul in den Social Medias über die Zustände in Deutschland nur wenig oder gar nicht gefiltert in die Parlamente zu tragen! Ihre Aufgabe ist es, dort vernünftige Sachpolitik damit zu machen, den Bürgern (ALLEN Bürgern, nicht NUR den AfD-affinen, und NICHT den ohnehin ablehnenden anderen Parlamentariern) in parlamentarisch angemessener Weise alternative Sichtweisen auf die in den Augen vieler kritikwürdigen Zustände Deutschlands anzubieten und diese Kritik dadurch zu verstärken. AfD-Reden erreichen oft leider eher das Gegenteil.

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  10. Lisa Mirako – Sie sehen sofort, ich bin noch ein wenig gesünder geworden. Jetzt sehe ich auch praktisch alle As wieder.

    Diese Ihre freundlichen Hinweise und Ermahnungen an den Geist der AfD sind ja absolut richtig.
    Sie beißen sich freilich ein bisschen mit dem Brot-und-Spiele Gedanken als einem weiteren Grundstein unserer Kultur.

    Kurz gesagt: Wenn im Parlament die Fetzen fliegen, so die weitherum akzeptierte Lesart, dann generiert das Aufmerksamkeit für die Politik, und deshalb ist die scharfe parlamentarische Auseinandersetzung per se gut und wünschenswert. Leuchtende Beispiele: Schmidt, Strauß, Wehner, Fischer. Ok, bon, das wird sich sowieso nie lösen lassen. Ich könnte mir freilich sub specie aeternitatis vorstellen (wenn nicht innen drin – mit Gründen) gar wünschen, dass sich die Erregungskurve in der öffentlichen Debatte insgesamt lieber ein wenig abflache. Insofern bin ich Seelenschweizer (meine Mutter ist auf einem sudetendeutschen Bergbauernhof groß geworden, vielleicht deswegen?)

    Björn Höcke hat sich in letzter Zeit öfter mal selbstkritisch in dieser Hinsicht geäußert, übrigens. Michael Klonovsky tutet auch aus vollen Backen in dieses Rohr. Mal sehen.

    Jasper von Altenbockum diskutiert heute in der FAZ S. 1 die Kardinalfrage der Verfassungsfeindschaft der AfD und sagt, der Verfassungsschutz müsse nun, nach einem Jahr der Prüfung, ernst machen und eine Überwachung der ganzen Partei beginnen. Die wichtigsten Gründe dafür benennt er so: 1) Die AfD wolle die Menschenwürde eher den Deutschen als den Nicht-Deutschen zukommen lassen, denn sie verstehe den Begriff Volk biologisch als Abstammungsgemeinschaft. 2) Die AfD führe unter Verweis auf das Bundesverfassungsgericht an, „dass das Deutsche Reich nie untergegangen sei“. – Also: Von Altenbockum bestreitet nicht, dass die AfD sich in ihrer Argumentation ganz korrekt auf ein Urteil des BVG stützt. Aber er fährt fort: Die AfD mache von diesem Urteil einen unredlichen Gebrauch: „Es reicht allerdings ein Blick auf die „Reichsbürger“, um zu beurteilen, was mit solchen Sätzen angerichtet werden soll – sicher nicht „juristische Volksbildung“ durch die Rechtsstaatspartei. Die AfD träufelt ihr Gift in die Wunde der Politikverdrosenheit und Politikverachtung, um systematisch die Anerkennung staatlicher Institutionen der „DDR 2.0″ zu untergraben.“

    Ich denke, der letzte Punkt von Altenbockums ist juristisch betrachtet gegenstandslos. Man kann jemand nicht vorhalten, dass er ein Urteil des BVG korrekt in die politische Debatte einbringt. (Ich – bitte nicht erschrecken -komme später nochmal darauf zurück).

    Der Punkt mit den Biodeutschen ist wichtiger. Er wird so wie von von Altenbockum angeführt von keinem der AfDler, die ich so lese, vertreten. Dennoch: Wenn der Verfassungsschutz AfD-Mitglieder zutage fördert, die derlei vertreten, hat die Partei ein Problem. Freilich: Bisher scheint das gar nicht der Fall zu sein. – Auch bei der Masse von Journalisten nicht, die diese golden Nuggets herbeisehnen, aber bisher nichts dergleichen gegen die AfD in der Hand haben, soweit ich sehe.Es geht also in diesem Punkt um ein Monster in der Schachtel. Die Schachtel hat Altenbockum, aber das Monster soll erst noch gefunden werden).

    Am nähesten dran war bisher die FAZ am Sonntag (FAS) mit einem freilich die journalistischen Standards der Redlichkeit und Seriosität verletzenden Artikel über Alexander Gauland, wo der off the record, wenn ich recht erinnere sagte, es sei doch klar, dass er nicht so gerne den schwarzen Fußballer XY als Nachbarn hätte. – Das kann man ganz kurz machen: Als der junge Barrack Obama ein bisschen zu Geld gekommen war, und sich als (black!) Community Organizer ein Haus leisten konnte, – zog er mit seiner schwazen Angetrauten weit weg von seinen Schutzbefohlenen in eine weiße Gegend in Chicagos Süden. Jetzt in der Rente kaufte er sich ein Haus im blütenweißen Cape Cod, wenn ich recht erinnere.

    Etwas abstrakter: die Sozialpsychologie weiß, dass kulturelle Diversität ein sozialer Stressor ist (cf. Jonathan Haidt, aber insbesondere der brillante Aufsatz von Robert Putnam „E Pluribus Unum“ (kann man leicht googlen, steht gratis online).

    Der Daten, die diese Tatsache stützen, sind viele, und die Leute, die sie zutage fördern, sind häufig zitierfähig, soweit ich sehe, und soviel ich bisher auch in Erfahrung bringen konnte, gilt das insbesondere für: Ruud Koopmans, Heiner Rindermann, Charles Murray, Paul Collier, Thilo Sarrazin und noch ein paar. – Schwieriger wirds z. B. bei dem excellenten Number-Cruncher und Erklärer Steve Sailer, weil der auf so vielen schwarzen Listen steht. Bon.
    Sailer würde der AfD zustimmen, dass die Menschen sich auch biologisch (= abstammungsmässig) nahe sind und nahe fühlen (Bruce Springsteen: Nothing feels better than blood on blood/Nebraska). Aber dieses Gefühl der biologischen Nähe lässt sich, so Sailer, in komplexen Gesellschaften nicht biologisch operationalisieren. Das ist ein wichtiger Satz in diesen Debatten, den alle oben aufgeführten Experten locker unterschreiben würden. Das ist ein bisschen anspruchsvoll, weil es das gleiche Phänomen zum einen aus einer diagnostischen Perspektive zu sehen verlangt und zum anderen aus einer sozusagen sozialstrategischen – und sozialrechtlichen sowie schließlich aus der politischen Perspektive.

    Die biologische/sozialpsychologische Perspektive ist übrigens glasklar: Menschen fühlen sich eher zu Ihresgleichen hingezogen, das ist in unserem Genom solide verankert – Baybies z. B. reagieren nicht freundlich, wenn man ihnen jemand anderer Hautfarbe vor die Nase hält, und das ist so unzweifelhaft wie wenige sozialpsychologische Befunde sonst.

    Es ist jetzt aber so, dass ich meine, diesen Satz, dass man die biologisch fest installierten Neigungen nicht biologisch operationalisieren (=politisieren) soll, sollte – z. B. auch Götz Kubitschek unterschreiben. Es wäre interessant, ihn mal zu fragen. Michael Klonovsky, immerhin Berater und Redenschreiber von Alexander Gauland, würde diesen Satz mit großer Geste für gut heißen. Bzw. nein: Er hat ihn bereits in vielerlei Zusammenhängen mit Gusto (!) für gut geheißen. Klonovskys Formel geht so: Ein schwarzer Bayer in Lederhosen, der sich das lokale Idiom einverleibt hat, ist ihm persönlich lieber als viele andere Deutsche.

    Bleibt noch mein caveat von oben: Die juristisch womöglich diskutablen Aussagen der Art, das Deutsche Reich sei rechtlich gesehen nie untergegangen und damit auch der Komplex „Reichsbürgertum“ – – : – – verletzt den politischen Adenauerschen Goldstandard: „Je einfacher denken, desto besser isset“. Ich finde, man sollte derlei einfach ruhen lassen, es ist zu abgründig und zu kompliziert für den politischen Diskurs.

    Was nun von Altenbockums Argumentation betrifft, die AfD sei, indem sie sich auf dieses BVG-Urteil korrekt bezieht, verfassungsfeindlich, weil sie Leute damit anspricht, die einen falschen Gebrauch davon machen: Diese Argumentation ist sehr dünn, und dürfte eigentlich nicht hinreichen, die AfD tatsächlich zur Verfassungsfeindin zu machen. Ich glaube, von Altenbockum argumentiert hier um eine Ecke zu viel. Was er sagt, stimmt cum grano salis, also: Die AfD spricht mit Aussagen des Typs „das Deutsche Reich ist nie untergegangen“ sicher auch rechtsradikale Verfassungsfeinde an. Aber das ist nicht verboten! Es gibt kein Gesetz, das sagt, dass Verfassungsfeinde keine Adressaten im Wahlkampf sein dürften – auf diese Forderung läuft von Altenbockums Logik aber hinaus.

    Die Frage der Souveränität der Amerikaner auf Deutschem Boden ist der einzige harte Kontext, den ich hier sehe, und diese Frage lässt sich ohnehin nicht juristisch, also gleichsam durch einen Federstrich – lösen. Sicher nicht derzeit. Und wenn die Zeit dafür gekommen wäre, könnte man sich dazu immer noch ein paar Gedanken machen. Meine Vermutung ist: Sobald die praktische Seite dieses Problems gelöst ist, ist die juristische Seite desselben uninteresant geworden. Die Lösung wird aber nur so ‚rum – praktische Lösung zuerst – vonstatten gehen.

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